entosiast – mit Insekten in die Zukunft
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2021 gilt für den europäischen Insektensektor als wegweisend: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA gibt erstmals grünes Licht für eine  Insektenart zum menschlichen Verzehr und Mehlwürmer sind seit Juni 2021 als erstes Speiseinsekt in der EU offiziell zugelassen.

Kurz darauf folgten weitere Positivbewertungen – ein Überblick.

 

Für Speiseinsekten-produzierende Unternehmen gilt es als Meilenstein: Am 13. Januar 2021 veröffentlichte die EFSA ihre erste Risikobewertung zu einer „Lebensmittelanwendung auf Insektenbasis“. Die EU-Agentur stufte gelbe Mehlwürmer, die Larvenstadien des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), als sicheres neuartiges Lebensmittel einganze getrocknete Mehlwürmer sowie in Pulverform als Mehlwurmmehl. Die Entscheidung folgte einem Antrag des französischen Unternehmens Agronutris aus dem Jahr 2018, und führte im Juni 2021 zur ersten offiziellen Zulassung eines Speiseinsekts in der EU.

 

Neuartige Lebensmittel – Novel Food

Nach EU-Verordnung gilt jedes Lebensmittel, das vor Mai 1997 noch nicht "in nennenswertem Umfang" konsumiert wurde, als neuartiges Lebensmittel.

Maßgeblich ist die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 – sie ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. 

 

Davor gab es in der EU keine einheitliche Regelung, ob essbare Insekten als Neuartige Lebensmittel gelten oder nicht. Zur Kategorie Novel Foods gehören neue Lebensmittel, Lebensmittel aus neuen Quellen sowie neue Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden.

 

Für Speiseinsekten, die vor dem Geltungsbeginn der Novel-Food-Verordnung in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen weiter in den Handel, wenn für sie bereits ein Zulassungsantrag gestellt wurde.

Aufwendige Untersuchungen – Sicherheit steht über allem

Nach der Novel-Food-Verordnung müssen neuartige Lebensmittel vorab von der EFSA gesundheitlich bewertet werden, bevor sie EU-weit in den Handel kommen. Unternehmen reichen bei der EU-Kommission einen Antrag ein, um ihre Erzeugnisse prüfen zu lassen.

 

Experten verschiedener Fachrichtungen untersuchen die Erzeugnisse auf enthaltene Nährstoffe, ihre chemische Zusammensetzung sowie auf die toxikologische und mikrobiologische Sicherheit. Insbesondere letztere stellt die Wissenschaftler vor große Herausforderungen. Da Insekten auch als Ganzes zum Verzehr angeboten werden, muss sichergestellt sein, dass die Lebensmittel keine krankmachenden Erreger enthalten.

 

Auch unternehmenseigene Daten zu Erzeugung, Verarbeitung und Sicherheit der Insekten bezieht die EU-Behörde in ihre Einschätzungen mit ein.

 

Nach mehr als drei Jahren hat die EFSA gelbe Mehlwürmer unter den vom beantragenden Unternehmen vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen als sicher eingestuft. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass für Personen, die auf Krustentiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch reagieren, auch der Verzehr von Insekten ein entsprechendes Risiko mit sich bringt.

 

Die erste Risikobewertung durch die EFSA gilt als entscheidender und notwendiger Schritt für die Einschätzung und Regulierung von Lebensmitteln auf Insektenbasis in Europa. Entsprechend gründlich und detailliert wurde analysiert und geprüft. Die Untersuchungsergebnisse helfen politischen Entscheidungsträgern dabei, auch bei weiteren Anträgen wissensbasiert urteilen zu können – immer im Sinne der Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

 

Aktuell drei Insektenarten offiziell als Speiseinsekten zugelassen

Im Sommer 2021 veröffentlichte die EFSA ihre positiven Sicherheitsbewertungen für Europäische Wanderheuschrecken (Locusta migratoria) und Hausgrillen (Acheta domesticus): Auch der Verzehr dieser beiden Insektenarten gilt gemäß der vorgeschlagenen Anwendung, in gefrorenem, getrocknetem und gemahlenem Zustand, als gesundheitlich unbedenklich. Auch besteht hier der Hinweis zu möglichen allergischen Reaktionen beim genannten Personenkreis.

 

Auf die Empfehlungen der EFSA hin, folgten im Dezember 2021 die Zulassung für Wanderheuschrecken und im Februar 2022 auch die Zulassung für Hausgrillen als Speiseinsekten in der EU.

 

Quellen