2021 gilt für den europäischen Insektensektor als wegweisend: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA gibt erstmals grünes Licht für eine Insektenart zum menschlichen Verzehr und Mehlwürmer sind seit Juni 2021 als erstes Speiseinsekt in der EU offiziell zugelassen.
Kurz darauf folgten weitere Positivbewertungen – ein Überblick.
Für Speiseinsekten-produzierende Unternehmen gilt es als Meilenstein: Am 13. Januar 2021 veröffentlichte die EFSA ihre erste Risikobewertung zu einer „Lebensmittelanwendung auf Insektenbasis“. Die EU-Agentur stufte gelbe Mehlwürmer, die Larvenstadien des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), als sicheres neuartiges Lebensmittel ein – ganze getrocknete Mehlwürmer sowie in Pulverform als Mehlwurmmehl. Die Entscheidung folgte einem Antrag des französischen Unternehmens Agronutris aus dem Jahr 2018, und führte im Juni 2021 zur ersten offiziellen Zulassung eines Speiseinsekts in der EU.
Nach mehr als drei Jahren hat die EFSA gelbe Mehlwürmer unter den vom beantragenden Unternehmen vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen als sicher eingestuft. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass für Personen, die auf Krustentiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch reagieren, auch der Verzehr von Insekten ein entsprechendes Risiko mit sich bringt.
Die erste Risikobewertung durch die EFSA gilt als entscheidender und notwendiger Schritt für die Einschätzung und Regulierung von Lebensmitteln auf Insektenbasis in Europa. Entsprechend gründlich und detailliert wurde analysiert und geprüft. Die Untersuchungsergebnisse helfen politischen Entscheidungsträgern dabei, auch bei weiteren Anträgen wissensbasiert urteilen zu können – immer im Sinne der Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Aktuell drei Insektenarten offiziell als Speiseinsekten zugelassen
Im Sommer 2021 veröffentlichte die EFSA ihre positiven Sicherheitsbewertungen für Europäische Wanderheuschrecken (Locusta migratoria) und Hausgrillen (Acheta domesticus): Auch der Verzehr dieser beiden Insektenarten gilt gemäß der vorgeschlagenen Anwendung, in gefrorenem, getrocknetem und gemahlenem Zustand, als gesundheitlich unbedenklich. Auch besteht hier der Hinweis zu möglichen allergischen Reaktionen beim genannten Personenkreis.
Auf die Empfehlungen der EFSA hin, folgten im Dezember 2021 die Zulassung für Wanderheuschrecken und im Februar 2022 auch die Zulassung für Hausgrillen als Speiseinsekten in der EU.
Quellen
- Offizielle Webseite der EFSA (European Food Safety Authority):
- Edible insects: the science of novel food evaluations. https://www.efsa.europa.eu/en/news/edible-insects-science-novel-food-evaluations;
- Safety of frozen and dried formulations from migratory locust (Locusta migratoria) as a Novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283. https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6667
- Safety of frozen and dried formulations from whole house crickets (Acheta domesticus) as a Novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283. https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/6779
- N. Foote, EURACTIV.com: Heute gibt’s Mehlwurm: Grünes EFSA-Licht für Lebensmittel auf Insektenbasis. https://www.euractiv.de/section/gesundheit-und-verbraucherschutz/news/heute-gibts-mehlwurm-gruenes-licht-fuer-lebensmittel-auf-insektenbasis/
- Bundeszentrum für Ernährung: Essbare Insekten: Vom Exoten auf dem Weg zur alltäglichen Kost? https://www.bzfe.de/lebensmittel/trendlebensmittel/insekten/